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   VK Bund, 07.02.2011 - VK 3-02/11   

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https://dejure.org/2011,29772
VK Bund, 07.02.2011 - VK 3-02/11 (https://dejure.org/2011,29772)
VK Bund, Entscheidung vom 07.02.2011 - VK 3-02/11 (https://dejure.org/2011,29772)
VK Bund, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - VK 3-02/11 (https://dejure.org/2011,29772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    NU-Verpflichtungserklärung fehlt: Angebotsausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2011 - VK 3-02/11
    Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Ag war notwendig, schon um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03).

    Dabei ist - wie vorstehend erläutert - auf die von der Rechtsprechung entwickelten Billigkeitserwägungen bei der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer Beigeladenen zurückzugreifen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03, und vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05 unter Verweis auf die analoge Anwendung der § 154 Abs. 3, § 162.

    Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Ag war notwendig, schon um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2011 - VK 3-02/11
    Dabei ist - wie vorstehend erläutert - auf die von der Rechtsprechung entwickelten Billigkeitserwägungen bei der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer Beigeladenen zurückzugreifen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03, und vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05 unter Verweis auf die analoge Anwendung der § 154 Abs. 3, § 162.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2011 - VK 3-02/11
    Abgesehen davon, dass es auf die Wettbewerbsrelevanz der fehlenden Unterlagen nach §§ 19, 16 VOL/A-EG für den Ausschluss grundsätzlich nicht ankommt (vgl. ausführlich Dittmann in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 19 EG Rn. 43; BGH, Urteil vom 20. Januar 2009, X ZR 113/07; Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02), wäre eine Zulassung des Angebots der ASt gleichheitswidrig: Im Zuschlagsfall könnte die ASt jeden der beiden Nachunternehmer einsetzen, obwohl nur für den Nachunternehmer A. fristgemäß eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen wurde.
  • BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07

    Schadensersatzanspruch gegen eine kirchliche Stiftung gestützt auf die

    Auszug aus VK Bund, 07.02.2011 - VK 3-02/11
    Abgesehen davon, dass es auf die Wettbewerbsrelevanz der fehlenden Unterlagen nach §§ 19, 16 VOL/A-EG für den Ausschluss grundsätzlich nicht ankommt (vgl. ausführlich Dittmann in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 19 EG Rn. 43; BGH, Urteil vom 20. Januar 2009, X ZR 113/07; Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02), wäre eine Zulassung des Angebots der ASt gleichheitswidrig: Im Zuschlagsfall könnte die ASt jeden der beiden Nachunternehmer einsetzen, obwohl nur für den Nachunternehmer A. fristgemäß eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen wurde.
  • VK Hessen, 17.04.2013 - 69d-VK-03/13

    Ersatz der Aufwendungen des Beigeladenen bei Antragsrücknahme?

    Soweit es um die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen des Beigeladenen geht, sind trotz des Wortlautes in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB auch bei der Kostenentscheidung nach Rücknahme aus gesetzessystematischen und teleologischen Gründen Billigkeitserwägungen anzustellen (OLG Celle, Beschl. v. 29.06.2010 - 13 Verg 4/10, vpr-online; VK Bund, Beschl. v. 07.02.2011 - VK 3-2/11, vpr-online; VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.02.2011 - 1 VK 76/10, vpr-online; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 26.11.2012, § 128 GWB Rn. 228).
  • VK Bund, 10.06.2015 - VK 2-41/15

    Nachprüfungsverfahren: Vertrag zur Integrierten Versorgung (§§ 140 a-d SGB V)

    Daher steht die hier getroffene Entscheidung auch nicht in Widerspruch zu dem Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 7. Februar 2011 (VK 3 - 2/11), wonach für alle Nachunternehmer bzw. Vorlieferanten Produktionskapazitäten in Form von Verpflichtungserklärungen vorgelegt werden müssen, um zu gewährleisten, dass im Auftragsfall gegebenenfalls auf beide Unternehmen zugegriffen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2014 - Verg 40/13

    Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?

    § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB ist in Absatz 4 Satz 3 dieser Vorschrift hineinzulesen (so im Ergebnis auch bereits 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Februar 2011 - VK 3-2/11).
  • VK Sachsen, 17.05.2013 - 1/SVK/011-13

    Kein Bieterausschluss trotz Änderung der Vertragsunterlagen?

    § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB ist zwar nicht direkt anwendbar, da es bei einer Rücknahme des Antrages mangels Entscheidung in der Sache keine unterliegenden Partei gibt, allerdings hält die erkennende Kammer eine entsprechende Anwendung für geboten (ebenso OLG Celle, Beschl. v. 29. Juni 2010 - 13 Verg 4/10; VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 11. Februar 2011 - 1 VK 76/10; VK Bund, Beschl. v. 7. Februar 2011 - VK 3-2/11 Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, Rdnr. 5224; a. A. Hardraht in Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 2. Aufl, § 128 GWB Rn. 65; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl. 2008, § 128 GWB Rdnr. 32.9).
  • VK Sachsen, 15.03.2013 - 1/SVK/003-13

    Unzureichende Information: AG trägt Kosten des Nachprüfungsverfahrens!

    § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB ist zwar nicht direkt anwendbar, da es bei einer Rücknahme des Antrages mangels Entscheidung in der Sache keine unterliegenden Partei gibt, allerdings hält die erkennende Kammer eine entsprechende Anwendung für geboten ( ebenso OLG Celle, Beschl. v. 29. Juni 2010 - 13 Verg 4/10; VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 11. Februar 2011 - 1 VK 76/10; VK Bund, Beschl. v. 7. Februar 2011 - VK 3-2/11 Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, Rdnr. 5224; a. A. Hardraht in Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 2. Aufl, § 128 GWB Rn. 65; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl. 2008, § 128 GWB Rdnr. 32.9).
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